Aufgaben von Gemeinde und Feuerwehr

Die Aufgaben der Gemeinde besteht darin 

- die Feuerwehrangehörigen einheitlich zu bekleiden, persönlich auszurüsten sowie aus- und fortzubilden

- die für einen geordneten und erfolgreichen Einsatz der Feuerwehr erforderlichen Feuerwehrausrustüng und -Einrichtungen sowie die Einrichtung und Geräte zur Kommunikation zu beschaffen und du unterhalten

- für die ständige Bereithalung von Löschwasservorräten und sonstigen, der technischen Entwichlung entsprechenden Feuerlöschmittel zu sorgen

- die für die Aus- und Fortbildung und Unterkunft der Feuerwehrangehörigen sowie für die Aufbewahrung der Ausrüstungsgegenstände erforderlichen Räume und Plätze zur Verfügung zu stellen 

Die Freiwillige Feuerwehr ist keine freiwillige Einrichtung der Gemeinden sondern jede Gemeinde muss auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufstellen, ausrüsten und unterhalten. Dies ist im Feuerwehrgesetz als Aufgabe der Gemeinde geregelt.

 

Die Aufgaben der Feuerwehr sind sehr vielseitig und sind im Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg geregelt. Die Aufgaben werden in Pflichtaufgaben und sogenannten Kannaufgaben unterschieden.

Zu den Pflichtaufgaben zählen unter anderem das Löschen von Schadenfeuer, technische Hilfeleistung zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlicher Lage und die Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen.

Zu den Kannaufgaben gehören die Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe sowie die Brandverhütung und Branderziehung. Die Feuerwehr kann von der Gemeinde mit der Durchführung dieser Aufgaben beauftragt werden.

Der Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr wird grundsätzlich ehrenamtlich geleistet. Der Feuerwehrangehörige wird im Feuerwehrdienst stets im Auftrag der Gemeinde tätig.

Die Feuerwehr wird von einem FeuerwehrKommandant geleitet. Dieser kann mehrere Stellvertreter haben.

Quelle: Feuerwehrgesetz (FwG) in der Fassung 02. März 2010